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Forderungsbetreibung und Exekution in Wien – Ihr Rechtsanwalt setzt Ihre Ansprüche durch

Forderungsbetreibung und Exekution in Wien – Ihr Rechtsanwalt setzt Ihre Ansprüche durch

Offene Forderungen können für Unternehmen wie Privatpersonen schnell zur finanziellen Belastung werden. Wenn Schuldner trotz Mahnung nicht zahlen, ist entschlossenes Handeln gefragt. Als erfahrener Rechtsanwalt für Forderungsbetreibung und Exekution in Wien begleiten wir Sie von der ersten außergerichtlichen Mahnung bis zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung – konsequent, rechtssicher und effizient.

Was ist Forderungsbetreibung?

Unter Forderungsbetreibung (auch: Inkasso) versteht man die rechtliche Durchsetzung offener Geldforderungen gegenüber einem Schuldner. Dabei kommen sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Mittel zum Einsatz – mit dem Ziel, den Gläubiger rasch und vollständig zu seiner berechtigten Forderung zu bringen. Im österreichischen Recht stehen hierfür bewährte Instrumente zur Verfügung: vom anwaltlichen Mahnschreiben über die Mahnklage bis hin zur Exekution (Zwangsvollstreckung).

Der Weg zur Durchsetzung Ihrer Forderung – Schritt für Schritt

1. Außergerichtliche Forderungsbetreibung

Der erste Schritt ist häufig ein anwaltliches Mahnschreiben, das den Schuldner zur Zahlung auffordert. Ein solches Schreiben entfaltet in der Praxis oft eine deutlich stärkere Wirkung als eine einfache Zahlungserinnerung – denn es signalisiert den ernsthaften Willen zur gerichtlichen Durchsetzung. Gleichzeitig können dabei auch anwaltliche Mahnkosten nach § 1333 Abs 2 ABGB geltend gemacht werden.

Gelingt eine Einigung auf diesem Weg, lässt sich ein teures Gerichtsverfahren vermeiden. Bleibt der Schuldner jedoch zahlungsunwillig, leiten wir konsequent den nächsten Schritt ein.

2. Gerichtliche Mahnklage und Zahlungsbefehl

Bei Forderungen bis zu EUR 75.000,– kann nach § 244 ZPO rasch und unkompliziert im elektronischen Rechtsverkehr eine Mahnklage beim zuständigen Gericht eingebracht werden. Das Gericht erlässt daraufhin einen bedingten Zahlungsbefehl gegen den Schuldner.

Der Schuldner hat nach Zustellung vier Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Erhebt er keinen Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig – und bildet damit die Grundlage für die Einleitung der Exekution. Wird Einspruch erhoben, geht das Verfahren in das ordentliche streitige Verfahren über, das wir für Sie mit voller Prozessvertretung begleiten.

Bei Forderungen über EUR 75.000,– ist von Anfang an eine Klage im ordentlichen Verfahren einzubringen.

3. Exekution – Zwangsvollstreckung in Österreich

Liegt ein rechtskräftiger Exekutionstitel vor (z. B. ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl oder ein gerichtliches Urteil), kann nach Ablauf der vierzehntägigen Leistungsfrist die Exekution beantragt werden. Dabei stehen verschiedene Exekutionsmittel zur Verfügung:

· Lohnpfändung (Gehaltsexekution)

· Kontopfändung (Forderungsexekution)

· Fahrnisexekution (Pfändung von beweglichem Vermögen)

· Immobilienexekution (Zwangsversteigerung von Liegenschaften)

· Verwertung von Unternehmensanteilen, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten

Wir prüfen vor Einbringung des Exekutionsantrags stets, ob über das Vermögen des Schuldners bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde – in diesem Fall ist die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren der richtige Weg.

Warum anwaltliche Forderungsbetreibung statt Inkassobüro?

Ein entscheidender Vorteil: Nur ein in Österreich eingetragener Rechtsanwalt ist gesetzlich zur umfassenden Parteienvertretung vor den Zivilgerichten berechtigt. Im Gegensatz zu gewerblichen Inkassobüros kann ein Rechtsanwalt Ihre Forderung nicht nur außergerichtlich, sondern auch im streitigen Verfahren vor Gericht vollumfänglich vertreten. Das bedeutet für Sie: eine Hand, die den gesamten Prozess steuert – von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung.

Darüber hinaus verfügt ein Rechtsanwalt über die Erfahrung und das Fachwissen, um Prozess- und Kostenrisiken realistisch einzuschätzen und Sie vor unnötigen Ausgaben zu schützen.

Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt für Forderungsbetreibung beauftragen?

Ein Rechtsanwalt für Forderungsbetreibung und Exekution ist in folgenden Situationen der richtige Ansprechpartner:

· Ein Schuldner zahlt trotz Mahnung oder Zahlungserinnerung nicht

· Eine offene Rechnung, ein Darlehen oder sonstige Forderung wird bestritten

· Sie möchten die Kosten und Risiken einer gerichtlichen Durchsetzung vorab einschätzen

· Ein Zahlungsbefehl ist bereits erlassen, der Schuldner zahlt aber weiterhin nicht

· Ein Insolvenzverfahren über den Schuldner wurde eröffnet

Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen, Ihre Forderung vollständig einzutreiben – bevor der Schuldner vermögenslos wird.

Unsere Leistungen im Überblick: Forderungsbetreibung & Exekution

· Rechtliche Ersteinschätzung und Prüfung Ihrer Forderung

· Anwaltliches Mahnschreiben inkl. Geltendmachung von Mahnkosten nach § 1333 ABGB

· Einbringung von Mahnklagen und Erwirkung von Zahlungsbefehlen

· Vollständige Prozessvertretung im streitigen Verfahren

· Einbringung von Exekutionsanträgen (Lohnpfändung, Kontopfändung, Liegenschaftsexekution u.v.m.)

· Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

· Abwehr unberechtigter Forderungen und fehlerhafter Inkasso-Ansprüche

Jetzt Termin vereinbaren – wir setzen Ihre Forderung durch!

Warten Sie nicht länger, bis Ihre offene Forderung zur Abschreibung wird. Rechtsanwalt Mag. Laurenz Villani steht Ihnen in Wien kompetent und engagiert zur Seite – für eine rasche, rechtssichere und kosteneffiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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