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Erfolge für unsere Mandanten vor Gericht aus der Praxis

Erfolgsstory: Freispruch für albanischen Staatsangehörigen nach schweren Vorwürfen

Ein albanischer Staatsangehöriger geriet in Österreich ins Visier der Strafverfolgungsbehörden.

Der Vorwurf: Er soll gewerbsmäßig im Rahmen einer kriminellen Vereinigung zahlreiche Wohnungseinbrüche begangen haben. Aufgrund der Schwere der Anschuldigungen wurde er in Untersuchungshaft genommen. Wir übernahmen den Fall und setzten uns mit Entschlossenheit und Expertise für unseren Mandanten ein. Bereits im Ermittlungsverfahren wurden die Beweise akribisch analysiert und Schwachstellen in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft aufgedeckt. Durch eine gezielte Verteidigungsstrategie konnte im Hauptverfahren erfolgreich dargelegt werden, dass die vorgebrachten Beweise weder eindeutig noch belastend genug waren, um die Schuld des Mandanten zweifelsfrei nachzuweisen.

Das Ergebnis: 

⚖️ Freispruch! 

🔓 Enthaftung!

Der albanische Staatsangehörige konnte die Untersuchungshaft verlassen und wurde von sämtlichen Vorwürfen entlastet. Diese Erfolgsgeschichte zeigt, wie entscheidend eine fundierte und engagierte Strafverteidigung für die Wahrung der Rechte von Beschuldigten ist - insbesondere in komplexen und sensiblen Verfahren.

Freispruch vom Vorwurf der Korruption

Ein leitender Angestellter sah sich mit einer außergewöhnlich belastenden und langwierigen Situation konfrontiert. Nach fast zehn Jahren intensiver Ermittlungen wurde gegen ihn Anklage nach § 168b StGB erhoben, einer Bestimmung, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Vergabeverfahren unter Strafe stellt. 

Die Vorwürfe waren komplex und erforderten eine detaillierte Auseinandersetzung mit den rechtlichen und sachlichen Hintergründen. Trotz der langen Dauer des Ermittlungsverfahrens, das nicht nur berufliche, sondern auch persönliche Belastungen für meinen Mandanten mit sich brachte, blieb er zuversichtlich und entschlossen, seine Unschuld zu beweisen. In meiner Funktion als Verteidiger habe ich zunächst die umfangreichen Ermittlungsakten genauestens analysiert. Dabei stellte sich schnell heraus, dass die Anklage auf Indizien und Annahmen beruhte, die einer genauen rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würden. Ein zentraler Bestandteil der Verteidigung war es, die Schwächen in der Beweisführung aufzuzeigen und alternative Erklärungen für die vorgebrachten Anschuldigungen darzulegen. 

Ein weiterer wichtiger Schritt war die Befragung von Zeugen und die akribische Vorbereitung auf die Verhandlung, um die Glaubwürdigkeit meines Mandanten und die Unhaltbarkeit der Vorwürfe klar darzustellen. Das Ergebnis: 

⚖️ Freispruch! 

Nach mehreren intensiven Verhandlungstagen fiel das Urteil: Freispruch in allen Punkten. Das Gericht erkannte, dass die vorgebrachten Beweise nicht ausreichten, um die Vorwürfe nach § 168b StGB zu stützen. Mein Mandant wurde vollständig rehabilitiert. Der Freispruch markiert nicht nur das Ende eines belastenden Kapitels im Leben meines Mandanten, sondern auch einen Sieg für die Rechtsstaatlichkeit und die Bedeutung sorgfältiger Verteidigung. Für meinen Mandanten bedeutet dies, dass er sich nun wieder uneingeschränkt seinem Beruf und seinem Privatleben widmen kann, ohne die Schatten eines langjährigen Verfahrens über sich zu haben. 

Dieser Fall zeigt, wie entscheidend eine kompetente und zielgerichtete Verteidigung in komplexen Strafverfahren sein kann. Als Rechtsanwalt bin ich stolz, meinen Mandanten durch diese schwierige Zeit begleitet und für Gerechtigkeit gesorgt zu haben. Der Freispruch ist ein Beweis dafür, dass auch nach langen Ermittlungsverfahren eine gründliche Prüfung der Fakten und eine starke Verteidigung zum Erfolg führen können.

Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung

Ein scheinbar aussichtsloser Fall: Mein Mandant, ein Mann mit einer schwierigen Vergangenheit, mehrfach vorbestraft und in einer offenen Bewährungszeit, wurde von seiner Nachbarin beschuldigt, er habe ihr einen Faustschlag versetzt und sie somit am Körper verletzt (§ 83 StGB). Die Anklage basierte auf ihrer Aussage und mehreren Fotos, die eine sichtbare Verletzung und deren Verlauf zeigten. Es schien, als sei der Weg in die nächste Haft vorgezeichnet.

Doch vor Gericht zeigt sich, dass nicht immer alles so klar ist, wie es zunächst aussieht.

Von Anfang an setzte ich auf eine präzise Analyse der belastenden Beweise (insbesondere der Aussagen der Nachbarin) und eine sorgfältige Vorbereitung. Obwohl die Nachbarin eine Verletzung vorweisen konnte, galt es, den Vorfall kritisch zu hinterfragen. Ich konzentrierte mich auf mögliche Widersprüche in ihren Aussagen, die Entstehungsgeschichte der Verletzung und darauf, ob diese tatsächlich meinem Mandanten zugeordnet werden konnte.

Vor Gericht legte die Anklage großen Wert auf die Aussage der Nachbarin. Doch ihre Darstellung geriet ins Wanken. Sie widersprach sich in (entscheidenden) Details. Ein weiterer entscheidender Punkt waren die vorgelegten Fotos. Durch die Hinzuziehung eines Sachverständigen konnte dargelegt werden, dass die Art der Verletzung auch durch einen Sturz oder einen anderen äußeren Einfluss hätte verursacht werden können. 

Zudem konnte ich die Vorladung von Zeugen aus dem Umfeld meines Mandanten beantragen, die glaubwürdig schilderten, dass es zur vermeintlichen Tatzeit keinen Kontakt zur Nachbarin gegeben hat. 

Nach einer intensiven Verhandlung samt Gutachten und Plädoyer, das die Zweifel an der Schuld meines Mandanten deutlich hervorhob, entschied das Gericht auf Freispruch. Der Richter führte aus, dass die vorliegenden Beweise nicht ausreichten, um meinen Mandanten zweifelsfrei zu verurteilen.

Dieser Fall zeigt, dass auch bei einer belastenden Vorgeschichte und scheinbar erdrückender Beweislage ein Freispruch möglich ist. Jeder hat das Recht auf eine faire Verteidigung und jeder Fall verdient es, gründlich geprüft zu werden. 

Mein Mandant ist überglücklich, diese schwere Last von seinen Schultern genommen zu bekommen. Er hat die zweite Chance, die ihm die Justiz gewährt hat, fest entschlossen ergriffen. Ein weiterer Beweis dafür, dass es sich lohnt, für die Rechte und die Unschuldsvermutung jedes Einzelnen zu kämpfen.

Erfolgreich verteidigt: Nötigung im Straßenverkehr?

Ein Bremsmanöver – und plötzlich stand der Vorwurf der Nötigung im Raum.

Mein Mandant – ein unbescholtener Familienvater – sah sich plötzlich mit einer massiven Anschuldigung konfrontiert: Angeblich soll er einen anderen Autofahrer auf der Straße überholt und anschließend bewusst ausgebremst haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Nötigung (§ 105 StGB) vor dem Landesgericht für Strafsachen.

Im Zentrum der Verteidigung stand die Frage: Reicht ein Bremsmanöver aus, um als Gewalt im Sinne des Gesetzes zu gelten?

Wir konnten in der Hauptverhandlung überzeugend darlegen, dass das fragliche Bremsmanöver weder besonders abrupt noch gefährlich war – und damit nicht die Schwelle zur strafbaren Gewalt überschritt. Darüber hinaus argumentierten wir erfolgreich, dass niemand ernsthaft davon ausgeht, dabei sein eigenes Fahrzeug zu beschädigen – eine Voraussetzung, die für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nötigung zwingend gegeben sein muss.

⚖️ Freispruch. 

Die Anklage konnte nicht halten, was sie versprach. Für meinen Mandanten bedeutete das: Kein Strafregistereintrag, keine (bedingte) Haftstrafe, keine Geldstrafe, kein Reputationsverlust.

Körperverletzung in der U-Bahn? Nicht mit uns – Freispruch!

Ein Gerangel mit einem Kontrollor – und plötzlich steht eine Anklage wegen Körperverletzung im Raum.

Mein Mandant, ein junger Mann, wird an einer Wiener U-Bahn-Station von einem Kontrolleure-Team wegen seines Tickets angesprochen. Pech: Die Jahreskarte liegt zu Hause, der Ausweis ebenfalls. Was als banale Kontrolle beginnt, eskaliert – es kommt zu einem Gerangel. Der Kontrollor erleidet eine Platzwunde an der Stirn.

Die Folge? Anklage wegen Körperverletzung nach § 83 StGB – mit erhöhter Strafdrohung! Denn wer gegen Personen vorgeht, die mit der „Kontrolle der Beförderungsbedingungen“ betraut sind, riskiert bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe (§ 83 Abs 3 Z 1 StGB). Als wäre das nicht genug, fordert das Verkehrsunternehmen auch noch knapp 14.000,00 Euro Schadenersatz.

Doch: Nicht jede Eskalation ist ein Verbrechen.

In der Hauptverhandlung wurde klar: Nicht mein Mandant war der Angreifer – sondern der Kontrollor. Die Beweislage zeigte eindeutig: Wenn mein Mandant überhaupt eine Verletzung verursacht wurde, dann in Notwehr!

⚖️ Das Ergebnis: glatter Freispruch!

🛡️ Notwehr anerkannt!

❌ Anklage gescheitert!

💶 Schadenersatz abgewehrt!

Freispruch trotz schwerer Vorwürfe – unsere Verteidigung zeigt Wirkung

Zwei Personen, eine Bar, massive Vorwürfe – doch am Ende: Freispruch.

Unsere Mandantin sah sich mit gravierenden Anschuldigungen konfrontiert: Sie soll zwei Personen in einer Innenstadtbar mit Faustschlägen und Tritten attackiert und dadurch körperlich verletzt (§ 83 Abs 1 StGB) haben. Die Vorwürfe klangen erst heftig – doch was bleibt davon vor Gericht übrig?

Nichts.

Denn an zwei Verhandlungstagen wurde klar: Die Darstellung der Anklage und der Belastungszeugen wackelte. Widersprüchliche Aussagen, fragwürdige Erinnerungen – und: keine objektivierbaren Verletzungen, die den behaupteten Angriffen entsprochen hätten. Unsere Verteidigung hat den Finger genau in diese Wunde gelegt.

Durch gezielte Beweisanträge – insbesondere zur Einvernahme entlastender Zeugen – und eine konsequente Strategie konnte der Zweifel gesät werden, den das Recht fordert: in dubio pro reo.

⚖️ Das Ergebnis: vollständiger Freispruch!

💶 Schadenersatz abgewehrt!

Wir kämpfen – mit Präzision, Hartnäckigkeit und dem unbedingten Ziel, für unsere Mandant:innen Gerechtigkeit durchzusetzen. Auch gegen scheinbar übermächtige Vorwürfe.

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