Falsche Zeugenaussage und Verleumdung – Wenn Unwahrheiten strafbar werden
Unwahre Aussagen vor Gericht oder bewusst falsche Beschuldigungen können schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben. Sowohl die falsche Zeugenaussage als auch die Verleumdung sind eigenständige Straftatbestände und können zu empfindlichen Strafen führen.
Falsche Zeugenaussage (§ 288 StGB)
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle als Zeuge falsch aussagt, macht sich strafbar. Dabei ist kein Eid erforderlich – bereits eine vorsätzlich falsche Aussage genügt.
Eine Verurteilung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
Gerade in emotional belasteten Verfahren – etwa im Familien- oder Strafrecht – kommt es immer wieder zu problematischen oder unzutreffenden Zeugenaussagen. Ob tatsächlich eine strafbare Falschaussage vorliegt, hängt jedoch von einer genauen rechtlichen Prüfung ab.
Verleumdung (§ 297 StGB)
Von Verleumdung spricht man, wenn jemand eine andere Person wissentlich falsch einer strafbaren Handlung beschuldigt, um ein behördliches Verfahren gegen sie herbeizuführen.
Der Strafrahmen ist erheblich und kann – je nach Schwere des Vorwurfs – bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen.
Nicht jede falsche Verdächtigung erfüllt automatisch den Tatbestand. Entscheidend ist, dass die Beschuldigung bewusst unwahr erfolgt.
Frühzeitige Verteidigung ist entscheidend
Vorwürfe im Zusammenhang mit falschen Aussagen oder Verleumdung entstehen häufig in Konfliktsituationen – etwa nach Trennungen, bei wirtschaftlichen Streitigkeiten oder im Rahmen bereits laufender Strafverfahren.
Eine frühzeitige strafrechtliche Beratung ist entscheidend, um:
- belastende Aussagen richtig einzuordnen
- Akteneinsicht zu beantragen
- eine klare Verteidigungsstrategie zu entwickeln
- unnötige Selbstbelastungen zu vermeiden
Als Strafverteidiger vertrete ich Sie diskret, engagiert und mit der gebotenen Konsequenz – sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht.
Gerne berate ich Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch.
Rufen Sie jetzt 0676/95-70-153 an, oder schreiben Sie im Kontaktformular unten eine kurze Nachricht, damit Sie auf der sicheren Seite sind.