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Körperverletzung – Strafverteidigung mit Augenmaß und Erfahrung

Wenn Emotionen eskalieren, braucht es rechtliche Klarheit und eine starke Verteidigung.

Körperverletzung zählt zu den häufigsten Vorwürfen im österreichischen Strafrecht – und sie entsteht meistens dort, wo Emotionen außer Kontrolle geraten: bei Streit in der Beziehung, bei Auseinandersetzungen im Lokal oder bei Konflikten im Alltag. Doch nicht jede körperliche Auseinandersetzung ist auch strafbar, und nicht jeder Vorwurf hält einer genauen rechtlichen Prüfung stand. Genau hier setzen wir an: Wir verteidigen Sie mit Erfahrung, Ruhe und Weitblick – ob bei einfacher oder schwerer Körperverletzung, bei Notwehr, bei wechselseitigen Tätlichkeiten oder bei unbegründeten Anschuldigungen.

Was ist strafbare Körperverletzung?

Das österreichische Strafgesetzbuch unterscheidet mehrere Delikte – mit deutlich unterschiedlichen Strafdrohungen. Welche Norm tatsächlich greift, hängt oft an Details, die im Strafverfahren über Schuld oder Freispruch entscheiden:

  • Körperverletzung (§ 83 StGB): Verletzung der körperlichen Unversehrtheit
  • Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB): etwa bei bleibenden Schäden oder längerfristiger Beeinträchtigung
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB): beispielsweise durch Verkehrsunfälle oder sonstige Nachlässigkeit
  • Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB)
  • Raufhandel (§ 91 StGB): Beteiligung an einer tätlichen Auseinandersetzung mehrerer Personen

Gerade in konfliktbeladenen Situationen sind die Abläufe oft unklar, widersprüchlich oder emotional stark verzerrt. Aussagen widersprechen einander, Erinnerungen sind lückenhaft, und manchmal wird aus Wut auch bewusst überzeichnet. Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt daher häufig genau dort: bei der Frage, ob überhaupt eine Körperverletzung im Sinne des Gesetzes vorliegt – sei es mangels medizinischer Feststellbarkeit, sei es, weil der Sachverhalt sich tatsächlich ganz anders zugetragen hat, als er von der Gegenseite geschildert wird.

Notwehr und Selbstverteidigung – nicht jeder Schlag ist strafbar

Wer sich gegen einen Angriff zur Wehr setzt, macht sich nicht automatisch strafbar. Notwehr, Notwehrhilfe und Selbstverteidigung sind anerkannte Rechtsinstitute – sie werden in der Praxis aber oft übersehen oder zu eng ausgelegt. Wir prüfen für Sie genau, ob Ihr Verhalten gerechtfertigt war, und arbeiten diese Aspekte in Ihrer Verteidigung konsequent heraus.

Schmerzengeld und Schadenersatz – auch die zivilrechtliche Seite zählt

Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung bleibt selten ohne zivilrechtliche Folgen. Geschädigte treten im Strafverfahren häufig als Privatbeteiligte auf und machen Schmerzengeld- und Schadenersatzansprüche geltend – nicht selten in einer Höhe, die für die beschuldigte Person eine massive finanzielle Belastung darstellt.

Auch hier vertreten wir Sie mit dem nötigen Nachdruck: Wir prüfen jede Forderung im Detail, hinterfragen die geltend gemachten Beträge und wehren unberechtigte Ansprüche entschieden ab. So vermeiden Sie nicht nur strafrechtliche, sondern auch finanzielle Folgen, die in keinem Verhältnis zum Vorfall stehen.

Jetzt handeln – früh verteidigen heißt besser verteidigen

Bei Körperverletzungsvorwürfen entscheidet oft die erste Aussage über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Wer ohne anwaltliche Begleitung bei der Polizei aussagt, riskiert, sich selbst zu belasten – auch ohne es zu wollen. Je früher wir Ihre Verteidigung übernehmen, desto klarer können wir Ihre Position aufbauen.

📞 Rufen Sie jetzt an: 0676/95-70-153 ✉️ Oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular unten eine kurze Nachricht.

Wir prüfen Ihren Fall rasch, geben Ihnen eine klare Einschätzung – und sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind.

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