Delikte gegen das Leben (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung)
Je schwerer der Vorwurf, desto klarer muss die Verteidigung sein.
Der Vorwurf eines Tötungsdelikts – ob Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung – zählt zu den schwersten im österreichischen Strafrecht. Die Ermittlungen sind komplex, die Verfahren langwierig und die persönliche Belastung enorm. Gerade jetzt brauchen Sie eine Verteidigung, die sachlich bleibt, keine Zeit verliert und jeden rechtlichen Spielraum konsequent ausschöpft. Genau das bekommen Sie bei uns – mit Erfahrung, Ruhe und Nachdruck.
Strafverteidigung mit Strategie statt Aktionismus
Ein Strafverfahren wegen eines Tötungsdelikts ist nicht nur juristisch anspruchsvoll, sondern fast immer auch von starkem öffentlichen Druck und emotionaler Belastung geprägt. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die mit Präzision und klarer Strategie arbeitet: Wir analysieren die Aktenlage sorgfältig, kontrollieren die Einhaltung sämtlicher Verfahrensrechte und vertreten Ihre Position mit der nötigen Sachlichkeit und rechtlichen Tiefe. Dabei behalten wir immer im Blick, was am Ende wirklich zählt – denn der Ausgang des Verfahrens ist für unsere Mandanten existenziell.
Welche Tatbestände unterscheidet das österreichische Strafrecht?
Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) kennt mehrere Formen von Tötungsdelikten – mit sehr unterschiedlichen Strafdrohungen. Die korrekte rechtliche Einordnung entscheidet oft über Jahre an Freiheitsstrafe:
- Mord (§ 75 StGB): vorsätzliche Tötung, häufig verbunden mit besonderer Skrupellosigkeit wie Habgier oder Heimtücke
- Totschlag (§ 76 StGB): vorsätzliche Tötung in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung
- Tötung auf Verlangen (§ 77 StGB): Tötung auf das ernstliche und eindringliche Verlangen des Getöteten
- Mitwirkung am Selbstmord (§ 78 StGB)
- Fahrlässige Tötung (§ 80 StGB): etwa bei Verkehrsunfällen oder grober Unachtsamkeit
- Versuch eines Tötungsdelikts: Auch ohne Eintritt des Todes strafbar
Wir prüfen für Sie genau, welcher Vorwurf tatsächlich im Raum steht, ob die Beweise wirklich tragfähig sind – und ob die Ermittlungsbehörden den Tatbestand möglicherweise schon im Ansatz falsch eingeordnet haben. Oft entscheidet genau diese Frage über das gesamte weitere Verfahren.
Ermittlungsverfahren: Wir greifen frühzeitig ein
Die Weichen werden meist nicht erst vor Gericht gestellt, sondern bereits im Ermittlungsverfahren. Genau hier ist anwaltlicher Beistand entscheidend. Ob Hausdurchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft: Wir vertreten Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, sichern Ihnen rasch Akteneinsicht und analysieren Beweise, Spuren und Aussagen mit kritischem Blick.
Unser Ziel ist klar: Entlastende Umstände früh sichtbar machen – und eine Anklage, wenn möglich, gar nicht erst entstehen lassen.
Jetzt handeln – im Strafrecht zählt jeder Tag
Bei einem Tötungsvorwurf darf keine Zeit verloren gehen. Je früher wir Ihre Verteidigung übernehmen, desto besser sind Ihre Chancen – sei es bei der Vermeidung der U-Haft, bei der Einordnung des Tatbestands oder im späteren Hauptverfahren.
📞 Rufen Sie jetzt an: 0676/95-70-153
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So sind Sie auf der sicheren Seite – mit einer Strafverteidigung, die Ihre Interessen mit Erfahrung und Nachdruck vertritt.