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Kündigungsanfechtung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig einen gravierenden Einschnitt dar. Doch nicht jede Kündigung ist rechtlich zulässig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kündigung gerichtlich angefochten werden.

Die Kündigungsanfechtung dient dem Schutz vor sozial ungerechtfertigten oder unzulässigen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses.

Wann kann eine Kündigung angefochten werden?

Eine Anfechtung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Kündigung:

  • sozial ungerechtfertigt ist,
  • wegen eines verpönten Motivs ausgesprochen wurde (z. B. aufgrund von Alter, Geschlecht, Gewerkschaftszugehörigkeit),
  • gegen gesetzliche Schutzbestimmungen verstößt,
  • besondere Schutzvorschriften missachtet (z. B. bei begünstigten Behinderten oder Betriebsratsmitgliedern).

Entscheidend sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Kurze Fristen beachten!

Die Anfechtung einer Kündigung ist nur innerhalb kurzer gesetzlicher Fristen möglich. Ein Zuwarten kann zum endgültigen Verlust der Anfechtungsmöglichkeit führen. Daher ist rasches Handeln erforderlich.

Ziel der Kündigungsanfechtung

Wird einer Kündigungsanfechtung stattgegeben, kann das Arbeitsverhältnis fortgesetzt oder ein finanzieller Ausgleich zugesprochen werden. Die konkrete Rechtsfolge hängt vom jeweiligen Verfahren und der gerichtlichen Entscheidung ab.

Rechtzeitig beraten lassen

Ob eine Kündigung erfolgreich angefochten werden kann, hängt von einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung ab. Eine frühzeitige Beratung ermöglicht eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten und der weiteren Vorgehensweise.

Für eine persönliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie jetzt 0676/95-70-153 an, oder schreiben Sie im Kontaktformular unten eine kurze Nachricht, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

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